Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind grundsätzlich Bestandteil jedes Vertrages. Mit Auftragserteilung verpflichten Sie sich automatisch, die AGB von COWEDA anzuerkennen. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen COWEDA

 

- gesetzlich vertreten durch Nico Paul, Ostpreußenweg 17, 21502 Geesthacht -

 

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Für Verträge mit COWEDA gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung wirksam.

(2) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Schriftformerfordernis regeln oder voraussetzen, gilt Paragraph 10 ergänzend.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

 

§ 2 Angebote, Vertragsschluss, Leistungs- und Lieferungspflicht

(1) Alle Angebote auf den Webseiten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen von Lizenzen und sonstigen Softwareprodukten oder Dienstleistungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

(2) Ein Vertrag kommt somit zustande aufgrund der Bestellung des Kunden (Abgabe des Angebots) und Bestätigung der Bestellung durch COWEDA (Annahme des Angebots).

(3) Änderungen und Ergänzungen einer Bestellung / vertraglicher Vereinbarung bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. 

(4) Die übliche Lieferungszeit (nach Anpassungen) für Bestellungen beträgt etwa 2 Wochen. Für individuelle Produkte und für Dienstleistungen können abweichende Fristen vereinbart werden.

(5) Gerät COWEDA wegen Überschreitung einer zugesicherten Leistungszeit in Verzug, kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist hinsichtlich der betroffenen Sache der Lieferung vom Vertrag zurücktreten. Eine bereits (vorab) erbrachte Leistung des Lizenznehmers/Kunden wird auf erste Anforderung unverzüglich erstattet.

(6) Alle beauftragten, vertraglich vereinbarten Dienstleistungen sind Dienstverträge. 

 

§ 3 Lizenzpreise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Lizenz- und Dienstleistungspreise zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf den Internetseiten dargestellt bzw. zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt und durch schriftliche Bestätigung des Angebotes seitens COWEDA akzeptiert wurden.

(2) Die angegebenen Lizenzpreise verstehen sich ab Betriebssitz von COWEDA und sind exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie von Versand- oder sonstigen Kosten (z.B. Installation vor Ort, Schulung, Konfiguration, etc.) angegeben. Der Mehrwertsteuerbetrag sowie die Versandkosten werden in allen Rechnungen separat ausgewiesen. 

(3) Wir liefern ausschließlich gegen Rechnung. Vorauszahlungen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Alle Rechnungsbeträge sind mit Auslieferung des Vertragsgegenstandes und gleichzeitiger Rechnungsstellung fällig. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.

 

§ 4 Rabattpunkte 

(1) Bei COWEDA besteht für unsere Kunden die Möglichkeit, durch verschiedene Maßnahmen / Handlungen Rabattpunkte zu sammeln. Diese Punkte können dann wiederum zum Bezug von Produkten oder Leistungen unseres Portals eingesetzt werden. Hierbei gilt folgendes:

(2) Ein Punkt entspricht einem Euro.

(3) Die angesammelten Rabattpunkte stellen keine Forderung in Geld gegen COWEDA dar. Vielmehr gewähren wir unseren Kunden Rabatte auf unsere Produkte und Dienstleistungen maximal bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung vorhandenen Rabattpunkte auf dem Punktekonto des Kunden. 

(4) Einmal angesammelte Rabattpunkte verfallen nicht. Es besteht jedoch bei Nichtinanspruchnahme der Punkte keinerlei Auszahlungsanspruch o.ä. Rabattpunkte sind ebenfalls nicht auf Dritte übertragbar.

(5) In welcher Höhe Rabattpunkte gewährt werden, liegt grundsätzlich im Ermessen von COWEDA. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Anzahl von Rabattpunkten für eine bestimmte erbrachte Gegenleistung besteht ausdrücklich nicht. Bei Erhöhung der Rabattpunkte erfolgt eine Information per E-Mail an den Kunden. 

(6) Wir werden den Punktestand ebenso regelmäßig bei Rechnungsstellung mitteilen. Vorhandene Rabattpunkte setzen wir auf der Rechnung als Rabatt automatisch vom Lizenzpreis ab, sodass nur den Differenzbetrag in Rechnung gestellt wird. Verfügt ein Kunde zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung über mehr Rabattpunkte als der Lizenzpreis in Euro beträgt, erhält er eine Rechnung über 0 Euro nebst Angabe des ggf. weiterhin verbleibenden Punktestandes. 

(7) Eine Vorausrabattierung von Rabattpunkten ist generell nicht möglich. Stehen keine Rabattpunkte zur Verrechnung von Lizenzpreisen / Leistungsvergütungen zur Verfügung, erfolgt Rechnungsstellung ohne Abzug. 

 

§ 5 Softwareprodukte

(1) Beim Bestellung eines Softwareprodukts erwirbt der Kunde eine zeitlich befristete Lizenz gemäß den Lizenzbestimmungen des jeweiligen Produktes von COWEDA. Der Umfang der Lizenzierung ist abhängig von der Bestellung. Die Bereitstellung der Software erfolgt auf einem Datenträger (CD-ROM, DVD etc.) einschließlich der zugehörigen Dokumentation - sofern lt. Produktbeschreibung vorhanden. Alternativ - und wenn vereinbart - kann die Bereitstellung auch durch Installation beim Kunden erfolgen. 

(2) Der Kunde erkennt diese Lizenzbestimmungen mit der erstmaligen Nutzung der Software an. Die Software sowie alle Ihre peripheren Bestandteile bleiben geistiges Eigentum des Lizenzgebers. Alle von COWEDA in den Softwareprodukten oder den Internet-Seiten genannten Warenbezeichnungen, Markennamen und Logos gehören COWEDA und dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Bei der Verwertung von gelieferten Waren sind ggf. Schutzrechte zu beachten, die Dritten zustehen.

(3) Der Kunde ist ausdrücklich nicht ermächtigt, von uns erhaltene Softwareprodukte oder Dienstleistungen an Dritte weiterzugeben oder weiter zu veräußern oder Informationen über diese an Dritte weiterzugeben oder weiter zu veräußern. Rechte aus Lizenzen können, egal auf welchem Weg, nicht an Dritte übertragen werden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlusts mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

 

§ 6 Gewährleistung

(1) COWEDA übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software bei ihrer Lieferung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern.

(2) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind ausdrücklich Optik- und Design-Fehler sowie Fehler, die auf Hardware-Probleme zurückzuführen sind und Störungen, die den Arbeitsablauf der Software nicht wesentlich behindern. 

(3) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mängelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, wir haften wegen des Fehlens einer zugesicherten wesentlichen Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall beschränken sich die Schadensersatzansprüche maximal auf den zuletzt bezahlten Lizenzpreis (z.B. den Jahresbetrag für eine Folgelizenzierung).

(4) Veranlasst der Lizenznehmer die Benutzung oder Veränderung der Softwareprodukte durch Dritte, wird COWEDA von allen Ansprüchen freigestellt, die der Lizenznehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen COWEDA geltend macht. Darüber hinaus wird COWEDA seine Rechte diesbezüglich und im Hinblick auf §5 Abs. 3 wahrnehmen.   

 

§ 7 Beseitigung von Fehlern

(1) Alle Softwareprodukte von COWEDA werden vor Auslieferung auf Fehlerfreiheit und auf beschreibungskonforme Funktion getestet. Der ordnungsgemäße Betrieb in einer Testumgebung wird von uns sichergestellt. Eine Zertifizierung der Fehlerfreiheit liegt den Softwareprodukten bei. Im Bereich der Softwareprodukte für Sparkassen besteht diese Zertifizierung normalerweise aus einer Softwarefertigstellungserklärung und einer zusammen mit einem Kunden durchgeführten Freigabeerklärung gem. den Verlautbarungen des FA OPDV.

(2) Fehler, die aufgrund von bestimmten Softwarekonfigurationen beim Kunden auftreten, können nicht durch COWEDA vertreten werden. Unberührt dessen bieten wir unseren Kunden an, im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung, den Fehler möglichst zu lokalisieren und zu beheben. 

(3) Teile unserer Produkte sind zusätzliche Bestandteile externer Software anderer Anbieter, die i.d.R. auch nur bei Vorhandensein entsprechender Lizenzierungen dieser externen Software verwendbar sind. Bedingt durch Weiterentwicklungen der externen Software kann es zu Fehlfunktionen oder sogar zur Funktionsuntüchtigkeit der von uns angebotenen Produkte in späteren Produktversionen der externen Software kommen. Vertragserfüllungs- und Gewährleistungspflicht kann deshalb nur für den Betrieb zusammen mit der in der Produktbeschreibung genannten Versionsnummer der externen Software bestehen. Natürlich werden wir uns bemühen, unsere Softwareprodukte auch für die Folgeversionen der externen Software bereitzuhalten. Alle von uns angebotenen Produkte, die unter diese Regelung fallen, sind in der Produktbeschreibung durch Angabe der entsprechenden Versionsnummer der externen Software gekennzeichnet. 

(4) Fehler werden behoben, wenn entgegen dem Vorgenannten ein Fehler auftritt, der von uns zu vertreten ist. Voraussetzung ist hier, dass der Fehler bei vertragsgemäßer Nutzung des Produkts aufgetreten ist, die Fehlermeldung schriftlich und unter Beifügung von Bildschirmkopien erfolgt ist, der Fehler exakt und unter Angabe der Basisdaten beschrieben ist, der Fehler bei uns reproduzierbar ist.

(5) Der Lizenznehmer hat uns im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen. Die Fehlerbeseitigung erfolgt in unseren Geschäftsräumen, nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden auch in den Geschäftsräumen des Kunden. 

(6) Diese Gewährleistung erlischt für solche Softwareprodukte oder Dienstleistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Fehlermeldung nachweist, das der Fehler bereits in dem Auslieferungszustand des Produkts vorhanden war. 

(7) COWEDA kann die Vergütung von Aufwand verlangen, soweit wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne das ein von uns zu vertretender Fehler vorgelegen hat.

 

§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Sämtliche von Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.

(2) Möglicherweise macht sich im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen die Übergabe personenbezogener Daten von Kunden des Lizenznehmers an COWEDA erforderlich. Für diesen Fall verpflichten wir uns auf Anforderung vor Übergabe von Daten in einer separaten Datenschutzvereinbarung zur Geheimhaltung und zur sicheren Verwahrung der Daten sowie zur Vernichtung der Daten nach Erbringung der Dienstleistung. 

 

§9 Referenzen

(1) Der Kunde ist mit einem entsprechenden Vermerk von COWEDA im Quellcode, sowie einem Copyright-Hinweis auf den von COWEDA lizenzierten / erworbenen Softwareprodukten einverstanden. 

(2) Der Kunde gestattet COWEDA die Veröffentlichung als Dienstleister im Rahmen von Referenzschriften als auch auf unserer Internetseite.

 

§ 10 Verbindlichkeit elektr. Post (E-Mail), Erfüllung der Schriftform

(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit sowie die Erfüllung der Schriftform für die auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

(2) In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe der Unternehmensbezeichnung und des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

(3) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.

 

§ 11 Hinweis auf das Widerrufsrecht gem. Fernabsatzgesetz 

(1) An eine Bestellung über den Onlineshop von COWEDA sind Sie nicht mehr gebunden, wenn diese binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Bestellung widerrufen wird. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung an uns.

(2) Nach Eingang Ihres Widerrufes werden wir unverzüglich eventuelle bereits erfolgte Zahlungen zurückerstatten. Die Kosten für die ggf. erforderliche Rücksendung der Datenträger trägt der Kunde. 

(3) Das Widerrufsrecht bei Software ist ausgeschlossen, wenn der Besteller nicht zum Geltungsbereich der Gültigkeit der Regelungen des Widerrufsrechts zählt (z.B. gewerbliche Nutzung) oder die Verpackung der Software entsiegelt hat. Eine Benutzung / Speicherung steht der Entsiegelung gleich.

(4) Das Widerrufsrecht ist darüber hinaus generell ausgeschlossen bei Produkten, die nach Kundenspezifikation angefertigt sind oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Darüber hinaus sind aufgrund einer Auftragserteilung bereits ganz oder teilweise erbrachte Dienstleistungen vom Widerruf ausgeschlossen. 

 

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Vertragssprache ist deutsch.

(3) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag und als Gerichtsstand für beide Parteien wird Geesthacht vereinbart.

(4) COWEDA kann die Rechte aus geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Dasselbe Recht steht diesem Dritten zu.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Unwirksame Bedingungen werden so umgedeutet, ergänzt oder ersetzt, dass Sie den mit der unwirksamen Bestimmung erzielten wirtschaftlichen Zweck erreichen. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke. 

 

 

Stand: Januar 2022